Tierarztpraxis

Wir stellen uns vor: Klein- und Großtierpraxis

Ihr Praxisteam

Dr. Gunnar
Habben

Praxisinhaber

Staatsexamen TiHo Hannover (2000), Promoviert TiHo Hannover (2006), Tierarzt Groß - und Kleintiere

Sigrid
Habben

Tierheilpraktikerin

Hundephysiotherapeutin, Hundeosteopathin, Praxismanagement, Buchhaltung

Tamke
Hots

Tierärztin Groß - & Kleintiere

Staatsexamen TiHo Hannover (2019)

Maren
Gustäbel

Tierärztin Kleintiere

Staatsexamen TiHo Hannover (2016)

Dana
Bunger-Harms

Tiermed. Fachangestellte

Anmeldung, Behandlungsassistenz, OP-Assistenz

Jan
Habben

Assistent

Anmeldung, Praxis- und OP-Assistenz

Janne Stroh-
schnieder

Auszubildende

Behandlungsassistenz, Terminabsprachen, Logistik und OP-Vorbereitungen

Fraya
Böhmann

Auszubildende

Behandlungs- und OP-Assistenz, Anmeldung, Logistik und Nachbereitung von OP- und Behandlungen

Murmel

Praxiskatze

Empfangschefin und gute-Laune-Verbreiterin

Jasmin
Meller

Anmeldung

zentrale Anlaufstelle für Termine, Warenbeschaffung, Medikamente, Befunde und Organisation

Gunda
Klockgether

Guter Geist des Hauses

Gebäudereinigung und Tierpflege

Leistungen Kleintierpraxis

  • Lahmheitsuntersuchungen
  • HD-Früherkennung
  • HD/ED Röntgen
  • Untersuchung auf Patellaluxation
  • Knochenchirurgie (Frakturversorgung, Unfallchirurgie, Bänderrisse)
  • Gelenkchirurgie (Kreuzbandriss, FPC, FPA, Hüftluxation)
  • Weichteilchirurgie (Kastrationen, Fremdkörper im Magen-Darmtrakt, Magendrehungen, Blasensteine)
  • Tumorchirurgie
  • Brachyzephalen Operationen (Gaumensegelkürzungen, Korrektur der oberen Atemwege))
  • Blut-, Urin-, Kot- im eigenen Labor
  • Ultraschalluntersuchung (Trächtigkeit ab 21. Tag)
  • digitales Röntgen
  • Blutzuckerkontrollen
  • großes Blutbild
  • Blutchemie (Organwerte)
  • Endoskopie (Magenspiegelungen)

Manchmal ist eine Narkose unumgänglich. Hierbei verwenden wir unterschiedliche Medikamente, die der Tierart, der Rasse, dem Alter, dem Gewicht und dem Allgemeinzustand angepasst werden. Genauso berücksichtigen wir die Art des geplanten Eingriffs bei der Auswahl der Narkosemittel.

Immer geht der Narkoseeinleitung eine sehr gründliche Allgemeinuntersuchung des Patienten voraus. Bei älteren Patienten empfehlen wir eine Blutuntersuchung sowie eine Röntgenuntersuchung des Brustkorbs, um eventuelle Funktionseinschränkungen von Nieren und Leber oder des Herzens zu erkennen

  • Zahnsteinentfernung mittels Ultraschalls
  • Zahnpolitur
  • Zahnextraktionen
  • Herzpatientenbetreuung (EKG, Röntgen)
  • Diabetikerkontrolle
  • Welpenbetreuung (Entwurmung, Impfung, HD-Früherkennung)
  • Geriatrieprogramme für in die Jahre gekommene Patienten
  • Ernährungsberatung
  • Palliativbegleitung

Leistungen Großtierpraxis

Bestandbetreuung von Kühe, Rinder, Kälber, Fresser und Mastkälber

  • Geburtshilfe incl. Kaiserschnitt
  • Labmagen-OP
  • Lahmheitsbehandlungen
  • Fruchtbarkeitsmanagement
  • Diagnose und Behandlung innerer und gynäkologischer Krankheiten
  • Kälberkrankheiten
  • Nabel, Klauen, Zitzen, Hörner, Schwanz, innere Organe

Kooperationen

Wir arbeiten mit folgenden Kooperationspartnern zusammen:

In der Chirugie werden wir hier bei uns in der Praxis von der mobilen Vet Chirurgin Ankel Wendel unterstützt.

In der Kardiologie / Ultraschall werden wir von den Oldenburger Zentren für Kleintiermedizin, Oldenburg unterstützt.

In der Augenheilkunde werden wir von Dr. Hartiwg Wilken aus Bad Zwischenahn unterstützt

Unsere Öfnungszeiten

der Kleintierpraxis und tierärztliche Hausapotheke

Montags bis Freitags:         08:00 bis 12:00 Uhr

Montags bis Freitags:         14:00 bis 18:00 Uhr

Um Wartzeiten so optimal wie möglich zu gestalten, arbeiten wir ausschließlich mit vereinbarten Terminen.

Termine vergeben wir ausschließlich nach telefonischer Absprache!

04489 405789

Achtung: Bitte beachtet auch die neue Notdienstregelung!  Weitere Infos findet ihr hier.

Notdienst

Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für uns nicht kostendeckend.

Die diensthabende Praxis ist im Notdienstkalender des jeweiligen Landkreises ersichtlich.

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
  • Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Dies regelt auch die GOT mit genauen Zeitangabe:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.